Die Ansprüche an die Briefmarken-Kataloge und Handbuch-Kataloge
Als Briefmarkensammler muß man von Briefmarkenkatalogen, sofern sie für die Sammler, die sie letztendlich bezahlen müssen, geschaffen wurden, erwarten dürfen, daß sie möglichst umfangreiches Wissen vermitteln, aufzeigen, welche Ausgabevarianten (nicht willkürlich beschnitten) es gibt und welchen Sammlerwert die bewerteten Briefmarken haben und natürlich auch Grundlage für den Briefmarkentausch sein müssen.
Werden solche Kataloge neu aufgelegt, müssen unabdingbar alle Angaben besonders die Preise überprüft und angepaßt, neue Erkenntnisse wiedergegeben werden. Derartige Änderungen dürfen keinesfalls aus taktischen Gründen erfolgen.
Briefmarkenkataloge müssen ausführlich beschreiben, wie sie zu benutzen sind, müssen erklären, was die Bewertungen bedeuten, wie sie entstanden und zu benutzen sind, sammelwürdige und nicht sammelwürdige Qualität eindeutig definieren und die angegebenen Bewertungen genau beschriebenen Qualität zuordnen. Für bessere und beste Qualitäten müssen Bewertungsmultiplikatoren ersichtlich, mindestens aber umschrieben sein.
Die Preisfindung muß objektiv im Interesse der Gesamtheit der Philatelie erfolgen, also unter Heranziehung von ausschließlich nicht manipulierbaren Verkaufsergebnissen von Auktionshäusern und Internetauktionen. Sammler, vor allem aber Händler dürfen in diesen Prozeß nicht eingebunden sein, da hier immer persönliche Interessen wirken.
Solche Preise spiegeln den reinen Sammlerwert eines Objekts wider, auf den der jeweilige Verkäufer dann seinen konkreten, klar nachvollziehbaren Aufschlag erhebt.
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